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Messe-Neuheiten "Dach+Holz" 2012 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie für Privatkunden. Ein Privatkunde bzw. Verbraucher ist im Sinne des §13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für alle Kunden, die nach dieser Definition keine Verbraucher sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (siehe unten).

 

HÄBERLIN GmbH

Zeppelinstr. 10

72189 Vöhringen

 

Tel. 07454 96220

Fax 07454 962250

 

Stand 7. Juli 2011

AGB für private Kunden/ Verbraucher 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des §13 BGB

 

1. Geltungsbereich

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der HÄBERLIN GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die HÄBERLIN GmbH nicht an, es sei denn, die HÄBERLIN GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Vertragspartner

 

Die HÄBERLIN GmbH schließt Verträge ab mit Kunden, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche, volljährige Personen sind und die ihren Wohnsitz/ Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (nachfolgend „Kunden“ genannt). Sollte das Angebot eines nicht akzeptierten Kunden versehentlich von der HÄBERLIN GmbH angenommen worden sein, ist die HÄBERLIN GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

 

3. Vertragsgegenstand

Die HÄBERLIN GmbH verpflichtet sich, die Bestellung des Kunden zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die HÄBERLIN GmbH zum Rücktritt berechtigt.

 

Falls ein Lieferant der HÄBERLIN GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung die HÄBERLIN GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die HÄBERLIN GmbH ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der eventuell bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

 

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die HÄBERLIN GmbH zustande. Der Kunde verzichtete auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von der HÄBERLIN GmbH durch eine Bestätigung informiert oder spätestens durch die Lieferung der bestellten Waren.

 

4. Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung

Durch die Annahme einer Kundenbestellung durch die HÄBERLIN GmbH kommt der Vertrag zustande. Die Annahme durch die HÄBERLIN GmbH erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch die HÄBERLIN GmbH. Bestellt der Kunde via Internet. so erhält der Kunde auf elektronischem Wege umgehend eine Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch die HÄBERLIN GmbH. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar.

 

Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens der HÄBERLIN GmbH zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden bzw. die Vertragerklärung in Textform (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist genügt die rechtzeitig Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

 

HÄBERLIN GmbH,

Zeppelinstr. 10

72189 Vöhringen

Fax 07454 962250

E-Mail: Onlinesales@haeberlin-maschinen.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand  zurückgewähren, muss der Kunde insofern ggfs. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwas im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

 

Paketversandfähige Waren sind auf Gefahr der HÄBERLIN GmbH zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichts oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist (ab Eingang der Ware beim Kunden) ein Rücknahmeverlangen in Textform an die HÄBERLIN GmbH sendet.

 

Bei der Rücksendung aus einer Warenlieferung gilt: sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der bestellten Sache bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen. Gleiches gilt wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls erstattet die HÄBERLIN GmbH die Kosten der Rücksendung.

 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innert 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Ware; für die HÄBERLIN GmbH mit deren Empfang.

 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen mit Lieferung von

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder
  • Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Kostentragungsvereinbarung

Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht gebrauch so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware nicht Euro 40,00 übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung der Ware für den Kunden kostenfrei.

 

6. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte die HÄBERLIN GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei der HÄBERLIN GmbH verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die HÄBERLIN GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die HÄBERLIN GmbH umgehend nach einem Vertragsrücktritt durch die HÄBERLIN GmbH oder den Kunden erstatten. Im Falle der Lieferung einer gleichwertigen Ware durch die HÄBERLIN GmbH ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

7. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

 

Bitte beachten Sie, dass die HÄBERLIN GmbH Waren nur in haushaltsüblichen Mengen ausliefert.

 

Bei Online-Bestellungen wird der Preis für Versand- und Verpackungskosten vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen. Bei schweren oder sperrigen Artikeln, die im einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnet die HÄBERLIN GmbH zuzüglich einen Sperrgutzuschlag.

 

Bestellt der Kunden z.B. nach dem 24-Stunden Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an die HÄBERLIN GmbH zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die HÄBERLIN GmbH trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

Vorbehaltlich der Selbstbelieferung trägt die HÄBERLIN GmbH Sorge für eine schnelle Lieferung. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne erneute Berechnung der Transportkosten nachgeliefert.

Wir bitten bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden.

 

8. Preise

Die Preisangaben in der Website sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung erfolgen, ist die HÄBERLIN GmbH zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.

Auf der Rechnung werden neben dem Netto-Preis der Ware auch die Preise für Verpackung, Versand, Spesen für den Zahlungsverkehr und die jeweils gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen.

 

9. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorauskasse, Nachnahme oder auf ausdrückliche Vereinbarung mit der HÄBERLIN GmbH auf Rechnung zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die HÄBERLIN GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der HÄBERLIN GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die HÄBERLIN GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der HÄBERLIN GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die HÄBERLIN GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware, die an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der Ware vor. Soweit die HÄBERLIN GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf die HÄBERLIN GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die HÄBERLIN GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von der HÄBERLIN GmbH erhält.

 

11. Gewährleistung

Die HÄBERLIN GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von der HÄBERLIN GmbH bzw. des Herstellers erwarten kann.

 

Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, bitten wir den Kunden, solche Fehler gegenüber der HÄBERLIN GmbH zu reklamieren. Auf die gesetzlichen Ansprüche hat die Versäumung dieser Rüge allerdings keine Konsequenzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434ff, 475 Abs. 1 BGB.

 

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.

 

Im Falle des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Die HÄBERLIN GmbH kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

 

Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die HÄBERLIN GmbH die Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit und Körper entstanden sind.

 

Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung  oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es der HÄBERLIN GmbH frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

 

12. Haftung

Die HÄBERLIN GmbH, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet die HÄBERLIN GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Hauptvertragspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter der HÄBERLIN GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.

 

Der Umfang einer Haftung der HÄBERLIN GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung und Haftung geben den vollständigen Haftungsumfang der HÄBERLIN GmbH, ihrer Geschäftsführung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

 

13. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der HÄBERLIN GmbH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei der HÄBERLIN GmbH oder der Versandort des ersten Versenders, der für die HÄBERLIN GmbH tätig wird.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberndorf a.N. oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand. 

 

14. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

Die von der HÄBERLIN GmbH betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt speziell Texte, Bilder, Fotografien, Grafiken, Illustrationen sowie alle Marken und Schriftzeichen/ Logos sind allesamt durch gewerbliche Schutzrechte, insbes. Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Eine Nutzung außerhalb des Auswählens und des Kaufs von Waren bedarf der vorherigen Zustimmung in schriftlicher Form durch die HÄBERLIN GmbH. Wenn die Rechte nicht bei der HÄBERLIN GmbH liegen bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Rechteinhabers.

 

 

15. Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung speichert die HÄBERLIN GmbH die personenbezogenen Daten in der EDV zum Zwecke einer schnellen und fehlerfreien Auftragsbearbeitung. Im Übrigen pflegt die HÄBERLIN GmbH zum Zweck der Kreditprüfung und bei berechtigtem Interesse einen Datenaustausch mit Auskunfteien. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.

Die HÄBERLIN GmbH nutzt die Adressdaten ggfs. auch zu Werbezwecken. Selbstverständlich kann der Kunde der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Die HÄBERLIN GmbH fordert den Kunden hiermit auf, eine entsprechende Mitteilung an die HÄBERLIN GmbH zu schreiben.

AGB für gewerbliche Kunden 

II Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

 

1. Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und der HÄBERLIN GmbH gelten stets die unter II. beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

 

2. Vertragsgegenstand

Die HÄBERLIN GmbH liefert die vom Geschäftskunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte die HÄBERLIN GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird die HÄBERLIN GmbH den Geschäftskunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Anderenfalls ist die HÄBERLIN GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Vertragsabschluß/ Rückgaberecht

Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch die HÄBERLIN GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung; § 151 Satz 1 BGB. Bei Bestellung des Geschäftskunden per Internet, wird die HÄBERLIN GmbH den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen.

 

Durch die Annahmeerklärung seitens der HÄBERLIN GmbH kommt ein Kauf zustande.  Innerhalb einer Rückgabefrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Geschäftskunde die Ware ohne Angabe von Gründen an die HÄBERLIN GmbH zurückschicken. Für eine Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung ist, dass die Ware ungebraucht ist, komplett in der Originalverpackung zurückgesandt wird und die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der Versendung sowie deren Nachweis liegt beim Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zurückgeschickt, zahlt die HÄBERLIN GmbH umgehend einen bereits entrichteten Kaufpreis zurück. Bei Zahlungen ins Ausland werden lediglich die Überweisungskosten abgezogen. Postanschrift: HÄBERLIN GmbH, Zeppelinstr. 10, 72189 Vöhringen.

 

Das Rückgaberecht gilt nicht für folgende Warengruppen:

  • Waren, die nach Geschäftskundenspezifikation konfiguriert und angefertigt wurden, wie z.B. auf Geschäftskundenbestellung konfigurierte Schläuche, vom Geschäftskunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Geschäftskunden bereits eingebaut wurden;
  • Sonderbestellungen, wie z.B. speziell für den Geschäftskunden angefertigte Produkte oder speziell für ihn bestellte Ersatzteile etc. 

4. Verfügbarkeitsvorbehalt

Sollte die HÄBERLIN GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei der HÄBERLIN GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die HÄBERLIN GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die HÄBERLIN GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.

 

5. Lieferung

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe Erstversand.

 

Bestellt der Geschäftskunde eine Lieferung nach einem ausnahmsweise ausdrücklich mit der HÄBERLIN GmbH vereinbarten Liefertermin und trifft die Ware nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen, vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Geschäftskunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an die HÄBERLIN GmbH zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die HÄBERLIN GmbH trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

6. Preis/ Fälligkeit

Es gelten die im Internet Shop angegebenen Preise. Diese Preise enthalten die aktuell gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorauskasse, Nachnahme oder auf ausdrückliche Vereinbarung mit der HÄBERLIN GmbH auf Rechnung zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die HÄBERLIN GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der HÄBERLIN GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die HÄBERLIN GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die HÄBERLIN GmbH behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Geschäftskunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen. Soweit die HÄBERLIN GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Geschäftskunden auf die HÄBERLIN GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die HÄBERLIN GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Geschäftskunde die Austauschlieferung von der HÄBERLIN GmbH erhält.

 

8. Gewährleistung

Die HÄBERLIN GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.

 

Der Geschäftskunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und muss im Falle einer Abweichung unverzüglich eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

 

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware. Veräußert der Geschäftskunde die bezogenen Gegenstände gewerbsmäßig weiter (Verbrauchsgüterkauf), so gilt ergänzend § 479 BGB.

 

Der Geschäftskunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Die HÄBERLIN GmbH kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewährte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

 

Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die HÄBERLIN GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

 

Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittlichen Beanspruchung der Ware seitens des Geschäftskunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

 

Im Falle des Rücktritts gilt § 346 BGB.

 

Soweit die HÄBERLIN GmbH eine Ware an den Geschäftkunden mit einer Herstellergarantie für die Ware liefert, setzt eine Inanspruchnahme von der HÄBERLIN GmbH aus § 437 BGB oder aus Garantie eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung

·         geringer oder kürzer ist als nach Ziffern 8 dieser Geschäftsbedingungen oder

·         die HÄBERLIN GmbH eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft als der Hersteller abgegeben hat.

Die HÄBERLIN GmbH wird dem Geschäftskunden die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen ihr vorliegenden Angaben zum Hersteller machen. 

9. Haftung

Die HÄBERLIN GmbH, ihre Geschäftsleitung  und Ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Vertragsverletzung , Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie sonstigem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wegen Mängel der Sache, wenn diese arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen worden ist oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind sowie bei schuldhafter Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter der HÄBERLIN GmbH begrenzt auf den typisch voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Der Umfang einer Haftung der HÄBERLIN GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang der HÄBERLIN GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihrer Mitarbeiter wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

 

10. Datenschutz

Die Adresse der Kunden ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in der EDV der HÄBERLIN GmbH gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Wir gestatten es Unternehmen, den Kunden Informationsmaterial zuzusenden. Falls die Kunden damit nicht einverstanden sind, sollten Sie der HÄBERLIN GmbH eine kurze, formlose Mitteilung schicken an: HÄBERLIN GmbH, Zeppelinstr. 10, 72189 Vöhringen.

 

11. Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der HÄBERLIN GmbH und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

 

12. Verschiedenes

Ein Recht des Geschäftskunden zur Aufrechnung der Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

 

Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz der HÄBERLIN GmbH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei der HÄBERLIN GmbH oder der Versandort des ersten Versenders, der für die HÄBERLIN GmbH tätig wird.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung  der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommene Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberndorf a.N. oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der HÄBERLIN GmbH.

 

Stand: Juli 2011

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